Für das Studium braucht jeder eine gute finanzielle Grundlage. Deshalb sollte die Finanzierung der Studienzeit gut durchdacht sein. Als Erstes solltest Du Dir einen Überblick über Deinen Bedarf machen, wie viel brauchst Du für:
- Miete, Telefon
- Versicherungen
- Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel
- Verkehrsmittel
- Freizeit
- Bücher, Lernmaterial
Die Höhe der Kosten hängt natürlich stark davon ab, ob Du in einer Großstadt studierst oder in einer Kleinstadt, ob Du ein WG-Zimmer hast oder in einem Wohnheim lebst, ob Du ein eigenes Auto fährst oder die Bahn nutzt. Um die 800 Euro wirst Du monatlich mindestens brauchen. Nicht immer reichen eigene Ersparnisse oder Zuschüsse über die Eltern dafür aus. Deshalb haben wir an dieser Stelle wichtige Einnahmequellen und Fördermöglichkeiten zusammengestellt.
Bafög
Die gängige staatliche Förderung für Studierende stellt das Bafög dar. Dahinter steckt das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das seit 1971 in Kraft ist. Mit der Bafög-Förderung soll möglichst allen jungen Menschen eine qualifizierte Ausbildung ermöglicht werden. Ob Du einen Anspruch auf Bafög-Leistungen hast und wie hoch diese ausfallen, hängt von Deinem Einkommen und dem Deiner Eltern ab. Informationen dazu gibt es auf der Seite des Bafög-Amtes (www.bafög.de). Bestimmte Freibeträge werden nicht angerechnet. Zum Wintersemester 2016/2017 hat der Gesetzgeber Freibeträge und Bedarfssätze erhöht. Zudem ist es leichter geworden, in der Übergangszeit zwischen Bachelor- und Masterstudium Bafög zu beziehen. Dazu muss eine vorläufige Einschreibung vorliegen. Beim Bafög handelt es sich um ein staatliches, zinsloses Darlehen, das nach dem Studium teilweise wieder zurückbezahlt werden muss. Absolventen, die nicht in der Lage sind, ihrer Rückzahlungspflicht nachzukommen – wenn sie etwa zu wenig verdienen– können sich auf Antrag davon befreien lassen.
Duales Studium – Aufwandsentschädigung vom Partnerunternehmen
Eine Möglichkeit, schon während des Studiums etwas Geld zu verdienen, besteht darin, ein duales Studium zu wählen. Bei einem dualen Studiengang bist Du beim Partnerunternehmen eine Art Praktikant/Auszubildender und erhältst für Deine regelmäßige Mitarbeit eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe fällt allerdings von Branche zu Branche unterschiedlich aus. Wer zum Beispiel Hotelmanagement dual studiert, erhält zu Beginn rund 400 Euro monatlich und kann sich bis auf 900 Euro steigern. Beachte: Wer im dualen Studium bei einem Partnerunternehmen angestellt ist, muss gegebenenfalls Beiträge zur Renten, -Pflege, -Arbeitslosen - und Krankenversicherung entrichten. Die Beitragshöhe hängt vom Gehalt ab. Der Arbeitgeber muss die gesamten Sozialversicherungsbeiträge übernehmen, wenn der Studierende die Geringverdienergrenze von 325 Euro nicht überschreitet.
Kindergeld und Krankenversicherung
Bis zu Deinem 25. Lebensjahr hast Du Anspruch auf Kindergeld, wenn Du Dich in einer Ausbildung befindest. Den Antrag müssen Deine Eltern stellen. Bis zum 25. Lebensjahr bist Du zudem über Deine Eltern krankenversichert. Bist Du älter, musst Du Dich selbst um die Krankenversicherung kümmern. Krankenkassen bieten ermäßigte Studententarife an. Ohne Krankenversicherung kein Studium: Wenn Du Dich einschreiben willst, musst Du einen Nachweis über Deine Versicherung vorlegen.
Stipendium – Geld von gemeinnützigen Stiftungen
Alternativ zum Bafög kannst Du eine Förderung durch ein Stipendium beantragen. In der Datenbank www.stipendienlotse.de findest Du eine Auswahl gemeinnütziger Stiftungen, die Studierende unterstützen. Die Höhe der Fördersumme und die Förderdauer können sehr unterschiedlich ausfallen. Informationen dazu bekommst Du bei der jeweiligen Stiftung. Wer an einer privaten Hochschule studieren möchte, kann sich bei der hochschuleigenen Stiftung für ein Stipendium bewerben, wenn die Hochschule solch eine Stiftung unterhält.
Staatlicher Bildungskredit
Private Bildungskredite können im Nachhinein teuer werden. Der Bildungskredit der Bundesregierung hat vergleichsweise günstige Konditionen und wird unabhängig vom elterlichen Einkommen gewährt. Es fallen zwar Zinsen an, doch fällt der Zinssatz vergleichsweise niedrig aus. Auch die Raten für die Rückzahlung von 120 Euro monatlich sind im Vergleich zu anderen Bildungskrediten eher gering. Weitere Informationen zum staatlichen Bildungskredit findest Du hier: www.bva.bund.de.
Neben dem staatlichen Bildungskredit gibt es auch Kredite von Banken. Allerdings solltest Du die genauen Konditionen erfragen und wissen, wie hoch der Zinssatz ausfällt und ab wann Du rückzahlungspflichtig wirst. Die Konditionen können von Bank zu Bank sehr unterschiedlich ausfallen.
Wohngeld – in Ausnahmefällen für Studierende
Normalerweise bekommen Studierende kein Wohngeld, da das Bafög-Amt für den Mietzuschuss im Studium zuständig ist. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kannst Du dennoch als Studierender einen Antrag auf Wohngeld stellen. Dies kann möglich sein, wenn Du keinen Anspruch auf Bafög hast und Du bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschreitest. Informationen und Antragsformulare gibt es beim jeweiligen Wohngeldamt der Stadt/der Kommune.
Nebenjobs – bis zu 19 Stunden wöchentlich
Viele Studierende jobben während des Studiums, sei es in den Semesterferien oder am Wochenende. Wenn Du auch einen Job suchst, ist es vorteilhaft, wenn Du eine Tätigkeit in der Branche findest, die etwas mit Deinem Studium zu tun hat. Wenn Du zum Beispiel Hotelmanagement studierst, könntest Du Dich um einen Studentenjob in einem Hotel bewerben. So hast Du doppelt etwas davon: Du finanzierst Dein Studium und sammelst gleichzeitig Berufserfahrung. Allerdings musst Du gewisse Verdienstgrenzen einhalten, etwa wenn Du Bafög beziehst und gleichzeitig arbeitest. In diesem Fall kannst Du bis zu 450 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass dies sich auf die Höhe der Förderung auswirkt. Verdienst Du mehr, verringert dies die Fördersumme oder der Anspruch erlischt ganz. Generell gilt, dass Studierende eine wöchentliche Arbeitszeit von 19 Stunden nicht überschreiten dürfen, um ihren Status als Studenten nicht zu gefährden. Kurzfristig sind jedoch Tätigkeiten in Vollzeit möglich, bei Arbeitsverhältnissen, die nicht länger als zwei Monate anhalten.
Auslandssemester finanzieren
Bei vielen Studiengängen wie Hotelmanagement, Tourismusmanagement oder Internationales Management sind Auslandsaufenthalte sehr wichtig und oft Pflicht. Doch wie lässt sich die Zeit im Ausland finanzieren? Das geht zum Beispiel über das Auslandsbafög oder ein Erasmusprogramm. Das Auslandsbafög steht unter Umständen sogar denjenigen zu, die im Inland keinen Anspruch haben. Wie das Bafög-Amt auf seiner Homepage schreibt, sind für die Auslandsförderung nach dem BAföG - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig. Auf der Internetseite des Bafög-Amtes kannst Du herausfinden, welche Stelle für welches Land angesteuert werden muss. Beim Erasmusprogramm handelt es sich um ein Förderprogramm der Europäischen Union. Förderfähig sind drei bis 12-monatige Auslandsaufenthalte an einer Universität innerhalb der EU. Zudem können Aufenthalte für Praktika gefördert werden. Mehr Informationen gibt es beim DAAD.
Förderung für Berufstätige
Berufstätige, die neben der Arbeit ein (Abend-)Studium aufnehmen, haben verschiedene Möglichkeiten, ihr Vorhaben fördern zu lassen. Manche Arbeitgeber bezuschussen die berufliche Fortbildung ihrer Mitarbeiter. Außerdem lassen sich Aufwendungen für Weiterbildungen steuerlich absetzen. Möglich ist auch eine finanzielle Förderung durch Bildungskredite, besonders bekannt ist der der Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit einem vergleichsweise niedrigem Jahreszins: KfW Bildungskredit. Um diesen Kredit zu beantragen, darfst Du allerdings nicht älter als 36 Jahre alt sein.