Ist erst einmal die Entscheidung für einen bestimmten Studiengang gefallen, macht sich bestimmt eine gewisse Erleichterung breit, gerade wenn die Findungsphase nicht einfach war. Doch dann musst Du herausfinden, welche Hochschule Deinen favorisierten Studiengang mit welchen Schwerpunkten anbietet. Vor der Bewerbung solltest Du rechtzeitig in Erfahrung bringen, ob es Zulassungsbeschränkungen gibt und welche Fristen wann ablaufen. Denn nicht alle Fächer sind zulassungsfrei. Einige Studiengänge sind durch ein bundesweites Vergabeverfahren zulassungsbeschränkt, während für andere ein örtlicher Numerus Clausus (NC) gelten kann. Wiederum andere Fächer sind zulassungsfrei, es kann aber sein, dass trotzdem Vorpraktika, Tests oder Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind. Diese Informationen findest Du auf der Homepage der Hochschule. Dort findest Du ebenfalls das Antragsformular für eine Studienbewerbung. Wenn Du alle Unterlagen zusammen hast, schicke sie vollständig und fristgerecht an die Hochschule. Wenn es mit der Zusage klappt, darfst Du nicht vergessen, Dich an der Hochschule offiziell einzuschreiben. Manchmal kommt der Zulassungsbescheid nur per Mail. Denke daran, regelmäßig in Dein Postfach zu schauen!
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen spätestens bei der Einschreibung vorliegen:
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Beglaubigte Zeugniskopien: Abiturzeugnis (für ein Universitätsstudium), Zeugnis Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife (Fachhochschule, private Hochschulen, Akademien). Amtlich beglaubigte Kopien kann jede Dienststelle ausstellen, die ein Dienstsiegel führt
- Je nach Fach und Hochschule: Nachweis über ein Vorpraktikum (zum Beispiel für ein Tourismusstudium), Mappe mit Arbeitsproben (zum Beispiel für ein Kunststudium), Ablegen einer Eignungsprüfung bei bestimmten Fächern wie Sport
- Bei einem Wechsel der Hochschule: Exmatrikulationsbescheinigung und Leistungsnachweise aus der ehemaligen Hochschule
Fristen zum Winter- und Sommersemester
Bei jeder Studienbewerbung sind bestimmte Fristen einzuhalten. Beginnt Dein Studiengang zum Wintersemester, das heißt im Oktober, endet die Bewerbungsfrist am 31.Mai vor dem neuen Wintersemester. Gehörst Du zu den "Neuabiturienten", die ihr Zeugnis erst im Sommer erhalten, hast Du bis zum 15.Juli vorm neuen Wintersemester Zeit. Wenn Dein Studium zum Sommersemester im April beginnt, muss Deine Bewerbung spätestens zum 15. Januar bei der Hochschule eingegangen sein.
Zentrale Vergabe durch die Stiftung Hochschulstart
Noch immer gibt es eine Handvoll Fächer, deren Platzvergabe zentral erfolgt. Zu diesen Fächern gehören: Tiermedizin, Zahnmedizin, Medizin und Pharmazie. Wenn Du eines dieser Fächer studieren möchtest, musst Du Deine Bewerbung an die Stiftung Hochschulstart (ehemals "ZVS Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen") richten. Auf der Seite der Stiftung Hochschulstart findest Du ein Bewerbungsportal für die oben genannten Fächer: www.hochschulstart.de. Eine weitere Besonderheit gibt es für Studienanwärter in Nordrhein-Westfalen. Dies ist bisher das einzige Bundesland, das ein landeseinheitliches Zulassungsverfahren für einzelne Studiengänge vorschreibt. Wenn Du eines der folgenden Fächer an einer nordrhein-westfälischen Hochschule studieren möchtest, musst Du Dich bei der "Stiftung für Hochschulzulassung" in Dortmund bewerben. Das betrifft derzeit Studiengänge aus den Bereichen Lehramt, Chemie oder Rechtswissenschaften.
Örtliche Auswahlverfahren
Gibt es für bestimmte Studiengänge mehr Bewerber als Plätze, wenden die Hochschulen ein örtliches Auswahlverfahren an. Als Richtwert gilt: 20 Prozent der Plätze gehen an Bewerber mit einer bestimmten Abinote, 20 Prozent bekommen Bewerber mit der längsten Wartezeit, wovon wiederum drei Prozent an Zweitstudienbewerber gehen. Für die übrigen 60 Prozent wird ein hochschuleigenes Auswahlverfahren angewandt. Dabei zählen die Abiturdurchschnittsnote, aber auch Testergebnisse von Studierfähigkeitstests, die momentane Berufstätigkeit oder Ergebnisse eines Auswahlgesprächs. Du kannst also eine nicht ganz so gute Abiturnote zum Teil durch Wartesemester wieder wettmachen. Als ein Wartesemester gilt ein Halbjahr nach Bestehen der Abiturprüfung, ohne dass Du an einer anderen Hochschule eingeschrieben warst. Berücksichtigt werden zum Beispiel Zeiten der Kinderbetreuung oder der Pflege kranker Angehöriger. Auch Freiwilligendienste oder Dienste bei der Bundeswehr können geltend gemacht werden. Zudem können besondere familiäre oder gesundheitliche Belastungen bei einem Antrag auf Verbesserung der Wartezeit angeführt werden.
Zulassungsfreie Studiengänge
Wenn es mit einem Platz für einen stark nachgefragten Studiengang nicht klappt, kannst Du über einen zulassungsfreien Studiengang an die Hochschule kommen. In diesem Fall können alle Bewerber zugelassen werden. Der Notendurchschnitt ist für diese Fächer nicht relevant. Die Tatsache, dass es für diese Fächer keinen NC gibt, bedeutet nicht, dass es keinerlei Bedingungen für eine Zulassung geben kann. Es kann trotzdem vorkommen, dass eine Hochschule einen Auswahltest durchführt oder den Nachweis guter Englischkenntnisse fordert. Solche Besonderheiten kannst Du auf der Homepage der Hochschule in Erfahrung bringen.
Zulassung per Los
Wenn es über die reguläre Studienplatzvergabe und dem Nachrückverfahren mit dem Studienplatz nicht geklappt hat, kannst Du Dein Glück an der "Restplatzbörse" versuchen. Diese öffnet in den Monaten Februar, März, April sowie August, September und Oktober. In dieser Börse werden Studienplätze vergeben, die nicht besetzt werden konnten. Dies geschieht in der Regel per Losverfahren durch die jeweiligen Hochschulen. Auf der Seite der Hochschulrektorenkonferenz findest Du Informationen über freie Studienplätze. Du kannst auch an der Verlosung teilnehmen, wenn Du Dich zuvor noch nicht beworben hast.
Bewerbung für ein duales Studium
Solltest Du Dich für einen dualen Studiengang entscheiden, gilt es zu beachten, dass Du Dich nicht nur um einen Studienplatz, sondern auch um einen Praktikums/Ausbildungsplatz beim Partnerunternehmen bewirbst. In der Regel muss für die Bewerbung für ein duales Studium mehr Zeit eingeplant werden. Fachberater empfehlen, eineinhalb Jahre Vorlaufzeit einzuplanen. Die Bewerbung beim Partnerunternehmen verläuft ähnlich einer Bewerbung für einen Arbeitsplatz. Du brauchst ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf sowie Schulzeugnisse. Viele duale Studiengänge haben keine Zulassungsbeschränkung durch einen NC, dafür kann es Tests und/oder Auswahlgespräche geben. Auch bei der Bewerbung für ein duales Studium gelten bestimmte Bewerbungsfristen.
Bewerbung für ein Masterstudium
Wenn Du ein Masterstudium aufnehmen möchtest, ist eine neue Bewerbung erforderlich. Befindest Du Dich noch im Bachelorstudium, kannst Du Dich vorzeitig bewerben, wenn die Bachelorarbeit schon geschrieben ist. Du kannst dann eine Bewerbung mit einer vorläufigen Leistungsstandbescheinigung einreichen. Wenn Du schon einige Jahre im Beruf bist, ist eine vollständige Bewerbung wie für ein Erststudium erforderlich. Beachte, dass nicht jeder Bachelorabschluss für jedes Masterstudium ausreicht. Manchmal müssen Bewerber eine bestimmte Fächerkombination oder einen bestimmten Notendurchschnitt aus dem Erststudium nachweisen.
Studieren ohne Abitur
Generell braucht man das Abitur oder Fachabitur, um ein Studium aufnehmen zu können. Doch gibt es auch Ausnahmen und eine Zulassung zum Hochschulstudium ohne Abitur wird möglich. Dies regeln jeweils die Bundesländer. Gute Chancen auf einen Studienplatz haben Bewerber mit Meistertitel sowie Bewerber mit anderen hoch qualifizierten Abschlüssen wie Fachwirte oder Techniker. Alle Bundesländer bis auf Brandenburg erkennen diese Titel als gleichwertig mit der allgemeinen Hochschulreife an. Wer eine andere Aufstiegsfortbildung mit IHK-Prüfung (zum Beispiel Betriebswirt) absolviert hat, kann sich ebenfalls auf einen Studienplatz bewerben. Eine weitere Möglichkeit, ohne Abitur zu studieren, gibt es für beruflich qualifizierte Bewerber mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung. Gute Chancen haben "fachtreue" Bewerber, die ihre Berufsausbildung entsprechend ergänzen wollen. "Fachtreu" heißt, dass ein Betriebswirt etwa zum BWL-Studium, nicht aber ohne Weiteres zum Germanistikstudium zugelassen wird. Ob ein Studium "fachtreu" ist oder nicht, da hat immer die entsprechende Fakultät das letzte Wort. Je nach Bundesland, Hochschule und Studiengang können zusätzliche Prüfungen auf Bewerber zukommen, die ohne Abitur studieren wollen.